Allgemeine Teilnahmebedingungen - Sommerlager in Hannover

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen des Sommerlagers Hannover (nachfolgend Sola abgekürzt) werden mit einer Anmeldung als Teilnehmer/Teilnehmerin (nachfolgend mit TN abgekürzt) zum Sola von Ihnen als Erziehungsberechtigte (nachfolgend mit EB abgekürzt) und dem/der TN verbindlich akzeptiert. Der Veranstalter des Solas ist die Evangelisch freikirchliche Gemeinde Arpke (Westerende 7b, 31275 Lehrte).

 

Anmeldung und Bezahlung

    • Die Anmeldung zum Sola hat online zu erfolgen. Es erfolgt eine automatisierte Bestätigung per Email nach Eingang der Anmeldung.
    • Eine Anmeldung zum Sola ist erst definitiv, wenn der Teilnahmebetrag bis spätestens zum 01.05. des aktuellen Kalenderjahres auf das Konto vom Sola Hannover überwiesen ist. Erfolgt die Anmeldung nach dem 01.05., überweisen Sie bitte innerhalb der nächsten 5 Werktage
    • Für die Teilnahme am Sommerlager kann ggf. beim zuständigen Jugendamt bzw. bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt werden.
    • Im Falle einer Abmeldung ab dem 01.06. beträgt die Stornogebühr 25 € p. P.. Bei Abmeldung drei Tage vor der Freizeit, wird der gesamte Betrag einbehalten, wenn kein Ersatz gefunden wird.

Aufsichtspflicht

    • Dem/der TN ist es gestattet während des Solas an allen Freizeitveranstaltungen wie Baden, Wandern, Klettern usw. teilzunehmen. Der/die TN darf sich auch in Kleingruppen vom Lagerplatz entfernen.
    • Der/die TN wird von dem/der EB davon in Kenntnis gesetzt, dass er/sie den Anweisungen der Betreuer auf dem Sola Folge zu leisten hat.
    • Sollte der/die TN sich während des Sommerlagers nicht an die Lagerregeln halten, kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden und muss von dem/der EB oder einem von diesem/dieser Bevollmächtigten abgeholt werden.
    • Die EB sind darüber informiert und damit einverstanden, dass die Betreuung des/der TN von ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Alter ab 15 Jahren (Kids-Sola), ab 16 Jahren (Teen-Sola) ab 18 Jahren (Jugend-Sola) übernommen wird.
    • Auf dem Familienlager liegt die Aufsichtspflicht, außer während den Betreuungsangeboten, vollständig bei den EB.

Einnahme von Medikamenten im Regel- und/oder Notfall

Wenn der/die TN während der Freizeit medizinisch unvermeidliche Medikamente benötigt und diese nicht vor oder nach Besuch des Solas eingenommen werden können, so wird der folgenden Vorgehensweise des Solas von den EB zugestimmt:

  • Die Lagerung und Aufbewahrung der jeweiligen Medikamente, erfolgt bei den Mitarbeitenden.
  • Die Medikamente müssen von den EB namentlich gekennzeichnet und mit einer verständlichen Einnahmeanweisung versehen sein. Sie ist so eindeutig zu gestalten, dass keine Abwägungsentscheidung beispielsweise bezüglich der Dosierung erforderlich ist und zweifelsfreie Vorgaben existieren. Muss das Medikament gekühlt gelagert werden, muss dies ebenfalls gut sichtbar vermerkt werden.
  • Die Übergabe der Medikamente erfolgt am ersten Tag des Solas durch die EB an die jeweilige Gruppenleitung. Mit ihr wird auch noch einmal die Einnahmeanweisung abgesprochen.
  • Die EB geben ihr Einverständnis, dass die Mitarbeitenden des Solas bei dem/der TN gegebenenfalls Splitter und Zecken entfernen, Wunden desinfizieren sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Pflaster verabreichen dürfen.
  • Zudem ist es den Mitarbeitenden gestattet den/die TN mit einem privaten PKW zum Arzt oder ins Krankenhaus zu bringen.
  • Außerdem erteilen die EB die Genehmigung Röntgenaufnahmen zu machen, wenn dies nötig sein sollte.
  • Die EB teilen dem Sola mit, wenn der/die TN über eine der üblichen Impfungen (z.B. Masern) nicht verfügt.

Verpflegung

    • Es werden drei Hauptmahlzeiten von unserem Küchenteam zubereitet. Getränke (z.B. Tee und Wasser) gibt es zu den Mahlzeiten und den ganzen Tag über an der Getränkestation.
    • Die EB müssen bereits bei der Anmeldung auf Allergien, Unverträglichkeiten oder Besonderheiten bei der Ernährung des/der TN hinweisen.

Besuche

    • Spontane Kurzbesuche von Eltern, Verwandten und Bekannten auf dem Lagerplatz sind während des Solas nicht gestattet. Ausnahmen werden direkt mit der zuständigen Lagerleitung vereinbart.

Verbotene Gegenstände

    • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablet-PCs, MP3-Player, usw. sind bei der Freizeit verboten und werden nicht benötigt. Das Familienlager ist von dieser Verbotsregel ausgenommen, obgleich die Gegenstände nicht benötigt werden. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen ist generell untersagt.
    • Die Mitarbeitenden des Solas sind dazu berechtigt, bei Missachtung dieser Regel, die Geräte und Gegenstände für die Zeit des Solas zu verwahren.

Fundsachen

    • Fundsachen werden drei Wochen aufbewahrt und können nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden.

Bildmaterial

    • Medien wie Filme und Fotos sind bereits im laufenden Zeltlager ein integraler Bestandteil unserer Arbeit und dienen unter anderem der Entwicklung des obligatorischen Lagerthemas und unterstützen die Interaktion der Teilnehmenden und Gruppen.
    • Mit der Anmeldung des/der TN wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Personenabbildungen des/der TN übertragen werden, sofern diese während der Freizeit erstellt wurden. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Teilnehmende erkennbar abbilden.
    • Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen der Freizeit durch das Sola oder durch einen beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden. Aufnahmen in den Schlafzelten und den sanitären Anlagen sind generell verboten.
    • Abbildungen dürfen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch in veränderter Form (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration, zu Werbezwecken und zur Veröffentlichung auf Datenträgern verwendet werden.
    • Der Fotograf bzw. die Fotografin überträgt gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

Datenverarbeitung

    • Es wird darauf hingewiesen, dass Daten über den/die TN und die EB für die nötige Abwicklung verarbeitet und gespeichert werden.

Sonstiges

    • Falls die EB während des Sola verreisen, wird dem Sola mitgeteilt, wie sie im Notfall zu erreichen sind (z.B. Urlaubsadresse und / oder Handynummer).
    • Ungefähr drei Wochen vor dem Sola erhalten Sie alle weiteren erforderlichen Informationen (Packliste, Wegbeschreibung etc.), die für eine erfolgreiche Teilnahme am Sola notwendig sind.

Schlussbestimmungen

    • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
    • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

 

Stand: 20.09.2023